Ein neues deutsches Urteil hält fest, dass Mieter keine Verpflichtung haben, Baumängel durch übermäßiges Lüften und Heizen auszugleichen und auch die österreichischen Gerichte gehen davon aus, dass bei normalen Nutzerverhalten Schimmelbildung nicht dem Mieter angelastet werden kann. So erfreulich es ist, dass es bei normalen Wohnverhalten zu keinen Schadenersatzforderungen gegenüber den Mietern kommen kann, so unerfreulich ist es, wenn Schimmel sich bildet bzw. vorhanden ist.