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Was tun bei Schimmel in der Wohnung? (c) AdobeStock

Das Problem mit dem Schimmel

Ursachen für Schimmelbildung in der Wohnung

Die Ursachen für Schimmelbildung sind vielfältig. Von der mangelnden Wärmedämmung zur schlechten Bauausführung über defekte Wasser- oder Heizkreislaufleitung oder Schäden am Dach, einem akuten Wasserschaden durch die kaputte Waschmaschine, aus der literweise Wasser geflossen und in den Holzboden und die angrenzenden Wände gesickert ist bis zum Einbau neuer dichter Fenster in Kombination mit mangelender Lüftungsmöglichkeit reciht das Spektrum. Bei allen Ursachen bleibt allerdings das entstehende Problem gleich. Die vorhandene Feuchtigkeit kann nicht im ausreichenden Ausmaß aus der Wohnung entfernt werden. Sie legt sich an den kältesten Stellen in der Wohnung fest, kondensiert dort und bietet damit den Nährboden für Schimmelbildung.
Das ist nicht nur eine optische Beeinträchtigung sondern vielmehr noch eine Gesundheitsbelastung, da  Schimmelpilzsporen giftig sind. Bei Kindern, alten Menschen oder vorbelasteten bzw geschwächten Personen kann Schimmelbefall schwere Krankheiten auslösen bzw begünstigen.

Gesundheitliche Belastung durch Schimmel

Grundsätzlich sind Schimmelpilze natürliche Bestandteile unserer Umwelt und daher auch immer – ähnlich wie Milben, Staub uä - in Innenräumen vorhanden. Problematisch werden die Sporen der Schimmelpilze sobald  - je nach Sorte - eine bestimmte Menge überschritten wird. Daher ist es oberste Aufgabe das Schimmelpilzwachstum im Innenraum so gut wie möglich zu vermeiden. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, die Luftfeuchtigkeit und die Oberflächentemperatur der Wohnung in jenen Bandbreiten zu halten, die für Schimmelpilze hemmend sind.  Empfohlen wird hier eine Luftfeuchtigkeit von weniger als 55%, was aber aufgrund der trocknenen Luft auf der anderen Seite auch zu Atemwegserkrankungen führen kann.
Die häufigsten bei Schimmelpilzbelastungen im Innenraum beschriebenen Symptome sind  z.B. Bindehaut-, Hals- und Nasenreizungen sowie Husten, Kopfweh oder Müdigkeit. Einige dieser Symptome (Bindehaut- oder Nasenreizungen) können sowohl im Zusammenhang mit leichten allergischen als auch mit reizenden Wirkungen stehen. Die anderen werden vor allem mit reizenden Wirkungen in Verbindung gebracht.
Wissenschaftlich abgesicherte Aussagen über eine bestimmte Dosis - Wirkungsbeziehung zwischen der Schimmelpilzexposition in Innenräumen und gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner sind gesetzlich nicht vorgegeben. Allerdings gibt es Grenzwerte, deren Überschreiten nach medizinischer Ansicht für gefährdete Personengruppen gefährlich ist.

Um das Vorliegen eines gesundheitsgefährdenden Schimmelbefalles abzuklären, ist es daher zweckmäßig mit der zuständigen Baupolizei bzw. dem Gesundheitsamt Rücksprache zu halten und um Begutachtung des Schadens zu ersuchen. In manchen Fällen ist auch die Einschaltung einer Gebietsbetreuung, sofern vorhanden, anzuraten. Umweltmedizinische Zentren sind ebenfalls eine mögliche Anlaufstelle.

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