Achtung, Falle! Die Tücken bei der Wohnungsrückgabe
Bei der Rückgabe einer Wohnung sollten Mieter äußerst achtsam sein und keine voreiligen Unterschriften leisten. Besondere Vorsicht gilt, wenn vorgefertigte, sogenannte »Rücknahmeerklärungen« oder »Übernahmeprotokolle« auch Verzichtserklärungen enthalten.