Karin W. freute sich. Endlich hat sie eine leistbare Wohnung gefunden. Mit ihrem kleinen Einkommen war das für die Teilzeitangestellte gar nicht so einfach. Letztlich entschied sie sich für eine 40m2-Wohnung in einem Altbau in einem Wiener Außenbezirk. Die Miete betrug 500 Euro, allerdings inklusive Heizung und Einrichtungsgegenständen. Nachdem ihr Freunde geraten hatten, die Miethöhe dennoch überprüfen zu lassen, wandte sie sich mit Übergabeprotokoll, Mietvertrag und Fotos zur Beratung an die Mietervereinigung.
Für eine Möbelmiete gibt es genaue Bestimmungen
Erstens: Sie muss ausdrücklich vereinbart werden. Es reicht nicht, dass die Einrichtungsgegenstände in der Wohnung vorhanden sind.
Zweitens: Für sogenannte Ausstattungsmerkmale kann keine Möbelmiete verrechnet werden. Das gilt z.B. für Abwasch und Herd in der Küche.