Gerichtsurteile in Österreich und Deutschland deuten darauf hin, dass rauchende MieterInnen, deren Rauchgewohnheiten für andere Mitbewohner belästigend sind, umdenken müssen. Die "Büchse der Pandora" zwischen Rauchern und Nichtrauchern sollte durch klare Definitionen zB in der Hausordnung oder Mietvertragsklauseln schnell wieder geschlossen werden.
Das Wahrnehmungsproblem zwischen Rauchern und Nichtrauchern
Jeder Nichtraucher kennt ihn und nur wenige Raucher können ihn wahrnehmen, den beissenden Geruch von Tabakqualm, der sich schnell in der Luft verteilt. Je nach Empfindlichkeit können Nichtraucher den Rauch über einige Meter riechen. Manchen wird schlecht, andere haben langfristige körperliche Beeinträchtigung durch passives Rauchen.