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Duldungspflichten der MieterInnen (c) AdobeStock

Duldungspflichten der MieterInnen

Mieterinnen haben Rechte, aber auch Pflichten. Neben der Zahlung der Miete und dem sorgfältigen Umgang mit dem Mietobjekt gibt es darüber hinaus auch noch sogenannte Duldungspflichten. Damit sind Eingriffe in den ungestörten Gebrauch des Mietobjekts gemeint.

Je nachdem in welche Rechtslage die Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit fällt, sind diese Pflichten gesetzlich oder vertraglich ausgestaltet.
 

Für Mietobjekte, die dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) voll unterliegen, regelt der § 8 des Mietrechtsgesetzes relativ genau, welche Eingriffe Mieterinnen in ihre Mietrechte zulassen müssen. Bei alle anderen Mietverhältnissen, müssen derartige Eingriffe im Mietvertrag klar und deutlich geregelt werden, ansonsten hier Vermieter diese Eingriffsrechte nicht haben.

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