Was Mieter bei Umbauten in der Wohnung dürfen – und was nicht – hängt vor allem davon ab, ob das Mietrechtsgesetz (MRG) anwendbar ist. Der Artikel erklärt, wie Sie das feststellen und welche Unterschiede sich daraus ergeben. Klar ist: Unwesentliche Änderungen wie Ausmalen, Türanstriche, neue Fliesen oder Bodenbeläge sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Bei größeren Umbauten hingegen gelten strenge Regeln.
Erfahren Sie hier, welche wesentlichen Veränderungen vorab schriftlich angezeigt werden müssen, wann die Zustimmung des Vermieters als erteilt gilt und welche Maßnahmen Sie sogar gegen den Willen des Vermieters durchsetzen können – etwa bei Bad, WC, Heizung, Energieeinsparungen oder Internet- und TV-Anschlüssen. t.
Außerdem erfahren Sie, welche Umbauten der Vermieter ablehnen darf, welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten sind und wann ein Rückbau beim Auszug verlangt werden kann. Ein eigener Abschnitt widmet sich der wichtigen Frage, ob und wann Sie Anspruch auf Kostenersatz für Investitionen haben – inklusive Sonderfällen wie öffentlichen Förderungen.