Wenn der Betreiber ein in einem Mietgegenstand betriebenes Unternehmen verkauft, bestimmt § 12a Abs 1 MRG, dass der Käufer in das gegenständliche Hauptmietverhältnis eintritt. Voraussetzung dafür ist die Übergabe eines lebendigen Unternehmens durch den Verkäufer an den Käufer und dass dieser selbiges fortführt.