Mietzinsminderung: Ihr Recht bei Mängeln in der Wohnung
Wenn die Wohnung nicht so genutzt werden kann wie vertraglich vereinbart, haben Sie das Recht, den Mietzins zu mindern. Die Rechtsgrundlage stammt aus dem über 200 Jahre alten ABGB – doch die Umsetzung in die Praxis ist tückisch und kann Sie vor Gericht bringen, wenn Sie nicht aufpassen!
Die Falle bei der Minderung: Einfach weniger Miete überweisen? Das kann eine Mietzins- und Räumungsklage nach sich ziehen! Vor Gericht müssen Sie dann rechtfertigen, warum Sie genau diesen Betrag einbehalten haben. Es gibt jedoch einen sichereren Weg: die Vorbehaltszahlung. Wie funktioniert das genau und welches Musterschreiben sollten Sie verwenden?
Die sichere Variante: Zahlen Sie weiterhin die volle Miete – aber unter Vorbehalt! Mit einem eingeschriebenen Brief an den Vermieter sichern Sie sich ab und behalten die Kontrolle über einen möglichen Rechtsstreit. So können Sie später selbst klagen und haben bessere Chancen auf Einigung. Wichtig: Dieses Recht gilt für alle Mietobjekte, sogar für Ein- und Zweifamilienhäuser!