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Ablöse, Investitionskostenersatz und andere Einmalzahlungen im Mietrecht

Ablösen: Was darf verlangt werden und was ist illegal?

Tausende Euro für alte Möbel oder abgewohnte Investitionen – besonders bei Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen werden oft hohe Ablösen verlangt. Doch was ist legal und was nicht? "Entweder Sie zahlen € 7.000,- oder Sie bekommen den Mietvertrag nicht" – solche Forderungen sind schwarze Ablösen und im Anwendungsbereich des Mietrechts gesetzwidrig!

Welche Einmalzahlungen sind erlaubt? Es gibt verschiedene Arten: Ablösen für Kündigungsverzicht, Investitionsablösen nach § 10 MRG, Möbelablösen und mehr. Für einen Verzicht auf bestimmte Kündigungsgründe darf der Vermieter sogar 180 Monatsmieten verlangen – aber nur, wenn Sie das wünschen! Was zählt als ersatzfähige Investition? Eine Heizung ja, Parkett ohne Estrich-Erneuerung nein.

Fristen und Abschreibungssätze: Bei Kündigung haben Sie nur 14 Tage Zeit, Ihre Investitionsablöse anzumelden. Verschiedene Abschreibungssätze gelten je nach Art der Investition – 10% pro Jahr für Bad und Heizung, 5% für sonstige Verbesserungen. Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt? Und wann sind Vertragserrichtungskosten unzulässig?

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