Gemeinsame Wohnung für Lebensgefährten: Was bei der Trennung passiert
Eine gemeinsame Wohnung kaufen ist ein großer Schritt – aber was passiert rechtlich, wenn die Beziehung scheitert? Sollen beide Partner im Grundbuch stehen, können sie eine Eigentümerpartnerschaft gründen. Anders als früher wird kein besonderes Verhältnis mehr gefordert, doch beide haften gemeinsam für Verbindlichkeiten.
Im Trennungsfall: Können sich die Ex-Partner einigen, ist die Lösung einfach – einer übernimmt den Anteil des anderen oder die Wohnung wird verkauft. Doch was, wenn keine Einigung möglich ist? Dann kann jeder eine Teilungsklage erheben, die meist zur Versteigerung führt. Der Erlös wird je zur Hälfte aufgeteilt.
Die prekäre Situation des Mitlebensgefährten: Noch heikler wird es, wenn nur einer Eigentümer ist und der andere einzieht. Ohne ausdrücklichen oder schlüssigen Mietvertrag ist die Wohnsituation rechtlich nicht abgesichert – im schlimmsten Fall droht eine Räumungsklage! Wie Sie sich schützen können und welche rechtlichen Absicherungen möglich sind, erfahren Sie im vollständigen Artikel.