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Wiener Wohnen erleichtert Einbau von Klimaanlagen im Gemeindebau (c) AdobeStock
18. Juni 2026

Durchbrechen wir den Klima-Teufelskreis im Mietrecht

Wien lässt im Gemeindebau erstmals Klimaanlagen zu. Wer privat mietet, kämpft jedoch weiter gegen eine Rechtsprechung, die sich im Kreis dreht – dabei gehören Hitze und Kälte vor dem Gesetz längst gleich behandelt.

Stadt Wien will Einbau von Klimaanlagen in Gemeindebauten erleichtern

Die Stadt Wien stemmt sich nicht länger gegen den Einbau von Klimaanlagen. Vor wenigen Tagen gab Wohnbau-Stadträtin Elke Hanel- Torsch bekannt, dass Wiener Wohnen den Einbau künftig zulässt. Ein richtiger Schritt, der rechtzeitig vor dem Sommer kommt – und wegweisend sein könnte: Mit mehr als 220.000 Wohnungen ist Wiener Wohnen die größte kommunale Hausverwaltung Europas. 

Noch vor Kurzem hielt es die Stadt ganz anders. Eine Klimaanlage bewilligte Wiener Wohnen fast nur in medizinischen Ausnahmefällen, entsprechend mager fiel die Bilanz aus: Nur 10 bis 15 Prozent der Anträge gingen durch. Wenn die Stadträtin nun von einem »Paradigmenwechsel « spricht, ist das keine Übertreibung. 

Geschenkt bekommt die Kühlung dennoch niemand. Wer als Mieter im Gemeindebau eine Split-Anlage installieren will – ein Klimagerät mit Innen- und Außeneinheit, muss die Kosten dafür selbst tragen. Zunächst braucht es grünes Licht von Wiener Wohnen. Planen und montieren dürfen nur konzessionierte Fachfirmen, die Vorgaben zu Brand-, Lärmschutz und Energieeffizienz sind streng. Auch ob die Anlage das Stadtbild stört, prüft die Stadt. 

Einbau von Klimaanlagen für MieterInnen weiterhin Hindernislauf

So klar der Rahmen im Gemeindebau nun – endlich – ist, so sehr gleicht die Lage im privaten Sektor einem Hindernislauf. Verweigert ein privater Vermieter die Zustimmung – und das, obwohl der Mieter selbst zahlt –, hilft nur der Gang vor Gericht. Dort fordert das Mietrechtsgesetz, dass die geplante Veränderung »der Übung des Verkehrs« entspricht. Nach Meinung des Obersten Gerichtshofes (OGH) gilt der Einbau von Klimaanlagen aber noch immer nicht als verkehrsüblich. Das Ergebnis ist ein Teufelskreis: Solange kaum jemand privat eine Klimaanlage einbauen darf, lässt sich die Verkehrsüblichkeit nie nachweisen – und solange sie sich nicht nachweisen lässt, darf kaum jemand einbauen. 

Weitreichende Reformen im Mietrecht notwendig

Gegen diese restriktive Rechtsprechung verlangt die Mietervereinigung Österreichs seit Langem ein politisches Eingreifen. »Für den Einbau zeitgemäßer Klimageräte darf es keine gesetzlichen Stolpersteine mehr geben«, fordert ihr Präsident Georg Niedermühlbichler eine Reform, die auch bei der Mietzinsminderung ansetzt. »Eine kaputte Heizung rechtfertigt eine Mietzinsminderung – unerträglicher Hitze aber stehen Mieter hilflos gegenüber.« Tatsächlich legt keine Regelung fest, wie heiß eine Mietwohnung höchstens werden darf

»Diese Rechtslücke dürfen wir nicht hinnehmen, denn Hitze und Kälte sind zwei Seiten derselben Medaille. Wer im Winter bei 10 Grad friert, hat im Kern dasselbe Problem wie der, der im Sommer bei 30 Grad schwitzt: Beide können ihre Wohnung nicht so nutzen, wie es ihnen zusteht. Auch Hitze muss eine Mietzinsminderung rechtfertigen.« 

Den mühsamen Weg vor Gericht können sich Mieter – und Vermieter – ersparen, wenn die Vermieter die Zeichen der Zeit erkennen. »Kühlen wird künftig so wichtig wie Heizen. Es wäre dringend geboten, dass nun viele weitere Vermieter dem Beispiel der Stadt folgen – große und kleine, private und juristische ebenso wie Genossenschaften – und sich dem Einbau von Klimaanlagen nicht länger in den Weg stellen«, fordert Niedermühlbichler.

Bild: AdobeStock/Boris