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Was bei kaputten Fenstern zu beachten ist (c) Stefan Joham
23. Juli 2026

Wenn Fenster zur Geduldsprobe werden

Sieben Fenster. Monatelang Feuchtigkeit, Zugluft, Kälte – und eine Hausverwaltung, die auf Anfragen schlicht nicht reagierte. Wie Frau W. aus Wien-Währing trotzdem zu ihrem Recht kam.

Probleme mit kaputten Fenstern im Altbau

Der Winter war in dieser Wohnung besonders spürbar. Sieben Kastenfenster, verzogen und undicht, ließen sich kaum noch schließen. Holzkitt und Anstrich blätterten ab, bei Regen stand das Wasser auf den Fensterbänken, kalte Luft drang ungehindert in die Altbauwohnung. Frau W. kämpfte monatelang gegen Feuchtigkeit, Zugluft und Kälte. 

MVÖ übernimmt Im April des Vorjahres schrieb Frau W. ihrer Hausverwaltung. Die Antwort war zunächst vielversprechend: Ein Tischler kam und begutachtete die Schäden. Und dann? Stille. Nichts. Weitere Anfragen versandeten. Die Hausverwaltung schwieg. Nach einem halben Jahr Hinhaltetaktik wandte sich Frau W. an die Mietervereinigung Wien. Mietrechtsexpertin Hannah Weidinger schaute sich die Unterlagen an und zog die richtigen Schlüsse: Sie beantragte bei der Schlichtungsstelle die Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten. Gutachten bringt Bewegung Ende März 2026 lag das Gutachten der MA 50 auf dem Tisch: Tischler- und Schlosserarbeiten seien nötig, um die Fenster wieder ordentlich öffnen und schließen zu können. Dazu ein Neuanstrich der abgeblätterten Stellen. Nichts davon war eine Überraschung – aber jetzt stand es schwarz auf weiß. Was ein halbes Jahr Anfragen nicht bewirkt hatte, schaffte das Gutachten in wenigen Wochen. Fenster dicht – Verfahren eingestellt Im April führten die Handwerker die Arbeiten durch. Frau W. kann sich nun wieder über dichte, funktionstüchtige Fenster freuen – das Schlichtungsstellenverfahren war damit hinfällig. Wenn Mieterinnen und Mieter hartnäckig bleiben und ihre Rechte kennen, hilft es Hausverwaltungen und/oder Eigentümern nicht, sich tot zu stellen und die Kommunikation abzubrechen. 

Wenn Eigentümer und/oder Hausverwaltungen trotz berechtigter Forderungen untätig bleiben, lohnt es sich, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Mietervereinigung hilft dabei gerne.

Wer trägt die Kosten? 

Faustregel nach dem Mietrechtsgesetz: 

• Sind die Außenfenster kaputt zahlt der Vermieter. 

• Falls die Innenfenster defekt sind, zahlt der Mieter. 

• Ist aber ein Verbundfenster kaputt, sind die Kosten in jedem Fall vom Vermieter zu tragen. Eine Kostenteilung ist in diesem Fall nicht vorgesehen. 

Achtung: Der Mangel des defekten Fensters muss dem Vermieter gemeldet werden. Keinesfalls alleine handeln. Die Hausverwaltung beauftragt in der Regel die Handwerker. 

Wird die Hausverwaltung trotz Meldung nicht aktiv, sollten Sie nochmals schriftlich eine Frist setzen. Falls diese auch ungenützt verstreicht, helfen die Expertinnen und Experten der Mietervereinigung gerne weiter.

BIld: Stefan Joham