Klimaanlage einbauen: Diese Rechte haben Mieter und Eigentümer
Hitzewellen werden häufiger, viele denken über eine Klimaanlage in ihrer Wohnung nach. Doch rechtlich gibt es einiges zu beachten – die Regeln unterscheiden sich für MieterInnen und WohnungseigentümerInnen erheblich.
Mobile vs. Split-Klimageräte: Mobile Klimageräte dürfen jederzeit aufgestellt werden, aber Vorsicht bei Gasthermen! Split-Klimageräte sind effizienter, erfordern jedoch Genehmigungen. Als Mieter müssen Sie den Vermieter schriftlich informieren – er hat zwei Monate Reaktionszeit. Keine Antwort gilt als Zustimmung, aber in der Praxis ist ein Einbau gegen den Willen des Vermieters nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Für Wohnungseigentümer: Sie benötigen das Einverständnis aller Miteigentümer. Was tun, wenn einzelne verweigern? Außerdem: In Wien brauchen Sie meist eine Baubewilligung der MA 19 – wann ist die Montage zulässig und welche Lautstärke-Grenzwerte gelten?