8.000 Euro zu viel gezahlte Miete. 1.800 Euro einbehaltene Kaution. Zwei Wiener Mieter wären auf ihren Forderungen sitzen geblieben – Rechtsberatung und Verfahrensführung
konnten sie sich nicht leisten. Der Solidaritätsfonds der Mietervereinigung sprang ein und öffnete ihnen den Weg zu ihrem Recht.
Hilfe durch den Solidaritätsfonds der Mietervereinigung
Im September 2020 zog Herr T. in eine Dreizimmerwohnung in Wien-Margareten. Sein Mietvertrag war befristet, im Mai 2021 verlängerte ihn der Vermieter – erneut befristet. 900 Euro zahlte Herr T. monatlich, inklusive Steuer und Betriebskosten. Im Sommer 2022 erhöhte der Vermieter die Miete gleich zweimal und berief sich dabei auf eine Wertsicherungsklausel im Vertrag.
Ende November 2023 endete die Befristung, Herr T. übergab die Wohnung. Doch seine Kaution blieb aus. Als sie auch im April 2024 nicht eingetroffen war, wandte er sich an die Mietervereinigung. Eine Mitgliedschaft konnte er sich nicht leisten. Hier griff der Solidaritätsfonds: Er übernahm den Beitrag und öffnete Herrn T. den Zugang zur Rechtsberatung und Verfahrensführung. Genau dafür ist der Fonds gedacht – für Mieterinnen und Mieter, die in finanzieller Not stecken und trotzdem Hilfe brauchen.
Doppelt so viel Miete wie erlaubt
Mietrechtsexpertin Nina Ladinigg erkannte schnell: Herrn T. stand nicht nur die Kaution zu. Er hatte drei Jahre lang zu viel bezahlt. Der Vermieter zeigte sich uneinsichtig, also stellte Ladinigg einen Antrag auf Mietzinsüberprüfung bei der Schlichtungsstelle. Das Ergebnis: Herr T. hatte fast doppelt so viel gezahlt wie gesetzlich erlaubt – und auch die beiden Mieterhöhungen waren unzulässig. Der Vermieter berief sich vor der Schlichtungsstelle auf den sogenannten angemessenen Mietzins. Doch die zuständige Wiener Magistratsabteilung (MA 50) widersprach: Dieser greift nur, wenn Gebäude bzw. Mietgegenstand nach dem 8. Mai 1945 komplett neu errichtet wurde. Das war hier nicht der Fall. Damit galt der gesetzliche Richtwertmietzins. Nach allen Zu- und Abschlägen – vor allem dem 25-Prozent-Abschlag für die Befristung – lag der erlaubte Nettomietzins bei 4,25 Euro pro Quadratmeter. Einen Lagezuschlag durfte der Vermieter ohnehin nicht verlangen, weil dieser im Vertrag nicht vereinbart war. Unterm Strich hatte Herr T. monatlich mindestens 260 Euro zu viel gezahlt – drei Jahre lang. Als das Gutachten vorlag, einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Herr T. bekam seine Kaution zurück. Und rund 8.000 Euro für die zu viel gezahlte Miete.
Wenn die Kaution auf sich warten lässt
Auch im zweiten Fall half der Solidaritätsfonds. Herr und Frau A. lebten vier Jahre in einer Altbauwohnung in Wien-Favoriten. Schon beim Einzug hatten sie sich mit dem Vermieter geeinigt, die Kosten für drei neue Türen zu teilen. Im September zogen sie aus. Das Übergabeprotokoll unterschrieben beide Seiten ohne Beanstandungen. Die 1.800 Euro Kaution blieben trotzdem aus. Erst Monate später meldete sich der Vermieter mit Forderungen: Zwei Türblätter seien defekt, Kühlschrank und Einbauherd funktionierten nicht mehr. Er behalte die Kaution vollständig ein. Ladinigg beantragte die Rückzahlung. In der Verhandlung kam heraus: Den Schaden hatte der Vermieter erst acht Monate nach dem Auszug bemerkt – als der neue Mieter im Mai die Geräte beanstandete. Beweisen konnte er nicht, dass die Mängel schon bei der Übergabe bestanden hatten. Herr und Frau A. bekamen also die volle Kaution zurück.
Recht haben reicht nicht. Man muss es sich auch leisten können.
Viele Mieterinnen und Mieter kennen ihre Rechte nicht. Andere kennen sie – können sich den
Mitgliedsbeitrag aber nicht leisten. Genau diese Lücke schließt der Solidaritätsfonds der Mietervereinigung. Finanziert wird er durch Spenden, oft von Mitgliedern, die nach einem gewonnenen Verfahren etwas zurückgeben möchten.
Spenden für den Solidaritätsfonds
Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie, dass auch Menschen ohne finanzielle Mittel zu ihrem Recht kommen. 8.000 Euro Rückzahlung, eine gerettete Kaution – jeder Beitrag zählt.
Empfänger: Mietervereinigung Österreichs
IBAN: AT67 4300 0498 0006 5044
BIC: VBOEATWWXXX
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