Was ist bei der Wohnungsrückgabe zu beachten und in welchem Zustand muss die Wohnung bei der Rückstellung sein?
Was ist vor bzw. bei der Wohnungsrückgabe zu beachten?
Die Mietervereinigung klärt in folgendem Artikel alle wichtigen Fragen zum Thema "Wohnungsrückgabe". Das Ende des Mietverhältnisses steht bevor – aber in welchem Zustand muss Ihre Wohnung sein? Die Wohnung sollte sauber und besenrein zurückgegeben werden, doch bei der Abnützung gibt es wichtige Details zu beachten.
Was ist normale Abnützung, was müssen Sie reparieren? Löcher von Bilderrahmen sind erlaubt, aber wie sieht es mit Flecken am Parkett aus? Pastellfarben an der Wand dürfen bleiben – doch ab wann wird es zu bunt? Und was gilt für Tür- und Fensterrahmen oder verschmutzte Heizkörper?
Die richtige Beweissicherung ist entscheidend: Von Fotos über Übergabeprotokolle bis zu Zählerständen – wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich absichern. Welche Schlüssel müssen zurückgegeben werden und wie dokumentieren Sie die Übergabe rechtssicher?
In welchem Zustand muss Ihre Wohnung bei Wohnungsübergabe grundsätzlich sein?
Ihre Wohnung sollte bei Rückgabe sauber und besenrein (=frei von beweglichen Dingen) sein. Andernfalls erfolgt die Reinigung der Wohnung und Gegenstände auf Ihre Kosten. ACHTUNG! Voraussetzung ist natürlich, dass Sie bei Wohnungsübernahme eine saubere Wohnung erhalten haben. Mitvermietete Gegenstände hingegen müssen natürlich in der Wohnung belassen werden.
Flecken am Holzboden, Parkett, Teppich oder Fliesen bei Ihrer Wohnungsrückgabe
Wasserflecken am Holzboden oder fehlende Teile des Holz-, Teppich- oder Fliesenbodens, die bei Ihrer Anmietung noch nicht bestanden haben, müssen bei Wohnungsrückgabe beseitigt werden, wenn der Boden sonst keinen Renovierungsbedarf hätte bzw. dessen Lebensdauer bei Wohnungsrückgabe noch gegeben ist.
Anders ist es bei Verfärbungen am Boden durch Lichteinstrahlung – diese werden der normalen Abnützung zugerechnet.
Löcher an der Wand bzw. in Fliesen bei Wohnungsrückgabe
Löcher durch Bilder in der Wand oder Fliesen gehören grundsätzlich zur normalen Abnützung und müssen bei der Wohnungsrückgabe nicht von Ihnen beseitigt werden. Es sei denn, Sie haben die Wände übermäßig mit Löchern versehen.
Wandfarben bei der Wohnungsrückgabe
Wenn Sie eine weiße Wand in eine ockerfarbene/blassgrüne verwandelt haben, müssen Sie den weißen Urzustand zur Wohnungsrückgabe nicht wieder herstellen. Anders ist es wenn die Wand bei Auszug z.B. knallrot oder schwarz ist. Hier hat Ihr Vermieter einen Anspruch auf helle Wände, da nach derzeitiger Rechtsprechung von der Verkehrsüblichkeit ausgegangen wird. Während Pastelltöne demnach durchaus gängige Farben sind, gilt das nicht für kräftige Wandfarben, da diese nicht jedermanns Geschmack sind.
Wie müssen Tür- und Fensterrahmen bei Wohnungsrückgabe beschaffen sein?
Gerade bei Tür- und Fensterrahmen kommt es häufig zu Streit, in welchem Zustand diese übergeben wurden.
Tipp: Erstellen Sie sowohl bei der Wohnungsübernahme als auch für bei Wohnungsrückgabe ein Übergabeprotokoll, die Abnützung bestimmen zu können. Dokumentieren Sie den Zustand in Bildform mittels Fotos und/oder Videos.
Wie müssen Heizkörper zurückgegeben werden?
Sie sollten bei Heizkörpern das Fabrikat bildlich festgehalten haben, um so auch deren Alter besser zuordnen zu können. Auch hier gilt, dass Schäden bei Wohnungsrückgabe meist dann vom Mieter zu reparieren sind, wenn diese nicht aufgrund des Alters des Heizkörpers entstanden sind. Heizkörper können je nach Ausführung zwischen 25 und 50 Jahre alt werden, die Leitungen hingegen haben normalerweise eine Lebensdauer von 25 bis 40 Jahren, beides abhängig von der Materialwahl.
Sollte Ihre Therme verschmutzt sein, ist die Rechtslage, inwieweit Reinigung / Service Mietersache ist oder nicht, derzeit strittig. Hier ist es ratsam, wenn Sie vor Wohnungsrückgabe Ihre persönliche Rechtslage abklären.
Bild: M. Nachtschatt