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Was bringt das neue Stromgesetz? (c) AdobeStock
16. September 2026

Was bringt das neue Stromgesetz?

Seit 1. Jänner ist das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz in Kraft, in der Praxis kommt es aber häppchenweise: Manches gilt schon, anderes erst ab Herbst oder 2027. Fair Wohnen zeigt, was das für Haushalte konkret bedeutet.

Netzkosten: Steigerung 2026 - vor allem bei Gas

Bei den Netzkosten für Strom hat sich 2026 preislich vergleichsweise wenig getan. Ein Durchschnittshaushalt muss heuer mit Mehrkosten von rund 5 Euro im Jahr rechnen. Bei Gas sieht die Sache anders aus. Je nach Bundesland machen die Netzkosten rund ein Fünftel der gesamten Gasrechnung aus. Für einen österreichischen Durchschnittshaushalt (Jahresverbrauch 15.000 Kilowattstunden) steigen die Netzkosten nach Berechnungen der Regulierungsbehörde EControl um 18,2 Prozent, umgerechnet rund 73 Euro im Jahr.

Die Vorgeschichte: Beim Strom treibt der Ausbau der Netze für erneuerbare Energie die Kosten. Allein in den vergangenen fünf Jahren wurden 500.000 (!) Photovoltaikanlagen angeschlossen. Die Netzkosten für einen durchschnittlichen Haushalt stiegen dadurch von 5,44 Cent pro Kilowattstunde 2020 auf 9,28 Cent 2025 – ein Plus von rund 70 Prozent. Nach wilden Preissprüngen und sinkendem Verbrauch befindet sich das Gasnetz in einer Konsolidierungsphase: Der Österreich-Durchschnittspreis für einen Musterhaushalt stieg von 1,64 Cent pro Kilowattstunde
2020 auf 2,35 Cent 2026 – ein Plus von 43 Prozent.

Energiearmut: Wenn das Geld nicht reicht

Die steigenden Preise für Energie bleiben nicht ohne Folgen: Energiearmut nimmt in Österreich deutlich zu. 517.300 heimische Haushalte, das sind 12,5 Prozent, waren 2024 von Energiearmut betroffen, deutlich mehr als noch 2018 (338.000). Mittlerweile gibt es tatsächlich ein eigenes Energiearmuts-Definitions-Gesetz, wonach ein Haushalt, der die Mittel für Strom, Heizung, Warmwasser und Haushaltsgeräte nicht oder nur unzureichend selbst aufbringen kann, energiearm ist. 

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bringt hier einen »Sozialtarif«: Seit 1. April 2026 gilt für Haushalte mit aufrechter Befreiung vom ORF-Beitrag für die ersten 2.900 Kilowattstunden Strom im Jahr ein gedeckelter Nettopreis von 6 Cent pro Kilowattstunde, Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich dazu. Rund 290.000 Adressaten sind laut E-Control anspruchsberechtigt. Diese Zahl ist nicht deckungsgleich mit den 517.300 energiearmen Haushalten von weiter oben, denn die Energiearmuts-Statistik misst mehrdimensional, ob ein Haushalt etwa die Wohnung warmhalten kann oder mit Zahlungsrückständen kämpft. Der Sozialtarif knüpft dagegen an die ORF-Beitragsbefreiung an, die wiederum nur bestimmte Bezugsgruppen einschließt. Hier gibt es breiten Raum für Verbesserungen: zwar ist nun Energiearmut gesetzlich definiert, das Kriterium für den Sozialtarif dockt aber (weil praktikabler?) an ein ganz anderes Gesetz an.

Wer ein altes, ineffizientes Haushaltsgerät ersetzen möchte, kann das über das Förderprogramm »Energiesparen im Haushalt« des Klima- und Energiefonds tun: Es übernimmt Beratung und den kostenlosen Austausch von bis zu zwei Geräten samt Entsorgung des Altgeräts, Voraussetzung ist wie beim Sozialtarif die ORF-Befreiung, alternativ der Bezug von Heizkostenzuschuss, Sozialhilfe, Ausgleichszulage oder Wohnbeihilfe. Auskunft gibt die vom Bund geschaffene Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut, kurz kea.

Große Erhebungsfreude

Wer als Haushalt anspruchsberechtigt ist, entscheidet die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Dafür greift sie auf das Zentrale Melderegister zu, verarbeitet Firmenbuch- und Vereinsregisternummern und kann bei Bedarf auch Daten der Sozialversicherung anfordern, all das unter der Aufsicht und Weisungsbefugnis des Finanzministers.

Zumindest pikant ist diese Datenfülle an einer einzigen Stelle: Die OBS ist keine Behörde, sondern eine GmbH, der der Staat als sogenanntes »beliehenes Unternehmen« behördliche Befugnisse überträgt, und sie steht zu 100 Prozent im Eigentum des ORF.

An anderer Stelle fehlt diese Erhebungsfreude: Wie viele private oder gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter es in Österreich gibt, ist offiziell nicht bekannt. Rund 750.000 Haushalte wohnen in privater oder gewerblicher Hauptmiete, wer ihnen auf der anderen Seite des Mietvertrags gegenübersteht, bleibt im Dunkeln. Begründet wird dies mit Datenschutz und zu hohem Erhebungsaufwand. Die Mietervereinigung wies bereits vor Jahren auf dieses Problem hin. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

Stromabrechnung: Schneller und dynamischer

Abseits der Preise ändert das ElWG die Anforderungen an Rechnungen: Haushalte mit Smart Meter haben Anspruch auf monatliche statt jährliche Abrechnung, und Versorger müssen aktiv darauf hinweisen, wenn sie im eigenen Portfolio günstigere Tarife führen. Kundinnen und Kunden sollen so auf einen Blick sehen, ob sich ein Wechsel lohnt, auch beim selben Anbieter. Seit April gilt außerdem ein Recht auf dynamische Stromtarife: Wer will, kann zu Zeiten mit hohem Ökostromangebot, etwa mittags, günstiger Strom beziehen, verglichen wird über den Tarifkalkulator der E-Control. Auch der Anbieterwechsel wird beschleunigt. Seit April darf der rein technische Wechsel maximal 24 Stunden dauern und muss an jedem Arbeitstag möglich sein. Außerdem reicht nach Ablauf einer Mindestbindung oder des ersten Vertragsjahres künftig eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, zuvor waren es oft deutlich längere Fristen. Schon jetzt lässt sich bei den Netzkosten sparen, wenn man den Verbrauch verlagert. Seit 1. April 2026 gilt zwischen 10 und 16 Uhr ein um 20 Prozent reduzierter Netz-Arbeitspreis, der sogenannte »Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)«. Dafür braucht man einen Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten.

Ab 2027 soll dann auch ein »Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP)« dazukommen, von Oktober bis März, jeweils zwischen 22 und 4 Uhr. Die genaue Höhe der Ermäßigung legt die E-Control erst per Verordnung fest.

Strom- und Gasanbieterwechsel lohnt sich

Dass sich Vergleichen auszahlt, zeigen die Zahlen der E-Control zum ersten Halbjahr 2026: 234.982 Strom- und Gaskundinnen und -kunden haben sich einen neuen Anbieter gesucht, ein Rekordwert. Davon wechselten 152.459 Haushalte ihren Stromanbieter und 42.387 ihren Gasanbieter. Für Endkundinnen und Endkunden seien die schwierigen Zeiten vorerst überstanden, heißt es von der E-Control. Ratsam sei weiterhin, einsparpotenziale zu nutzen, den Energieverbrauch im Auge zu behalten und regelmäßig den Anbieter zu wechseln.

Was noch kommt

Ab 1. Oktober gelten neue Bestimmungen für Energiegemeinschaften und die gemeinsame Energienutzung. Durch Peer-to-Peer-Verträge soll die Weitergabe von Strom zwischen einzelnen Personen ohne zwingende Vereinsgründung möglich werden. »So kann man zum Beispiel mit dem Nachbarn oder der Familie direkt den Strom aus der eigenen PV-Anlage teilen «, erklärt E-Control-Vorstand Michael Strebl im Interview mit Fair Wohnen. Aber auch ein gewerblicher Stromverkauf mit Gewinnabsicht wird ausdrücklich zulässig.

Bei den Netzkosten für Strom zählt ab Jänner 2027 nicht mehr nur der Verbrauch in Kilowattstunden, sondern auch die höchste Viertelstundenleistung im Monat, ein sogenannter Leistungspreis. Nach Musterrechnungen der E-Control sollen drei von vier Haushalten dadurch weniger zahlen, am stärksten profitieren kleine Haushalte mit niedrigem Verbrauch. Teurer wird es vor allem bei ungesteuert ladenden E-Autos, wer die Ladeleistung drosselt oder in verbrauchsarme Stunden verlegt, fährt hingegen günstiger. »Gewinner ist, wer einen konstanten Verbrauch hat, Mehrkosten entstehen bei Spitzen relativ zum Verbrauch«, erklärt Strebl.

Da ist also endlich das neue ElWG, das den Veränderungen bei Stromverbrauch und -versorgung eine zeitgemäße Regelung geben soll. Ob und wie gut das gelingt, werden die kommenden Jahre zeigen.

Beim Wohnrecht warten wir dagegen immer noch auf zeitgemäße Regelungen: auf ein Mietrecht für alle, auf faire Regelungen für Klimageräte und Beschattung, auf echte Preisgrenzen. Ob daraus noch etwas wird, werden die nächsten Jahre zeigen. Wir bleiben dran.

Bild: AdobeStock