Suche

Haushaltsversicherung muss laut Mietvertrag abgeschlossen werden? (c) Fotolia
17. Jänner 2017

Vermieter verlangt Haushaltsversicherung

Immer wieder kommt es vor, dass im Mietvertrag eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass der Mieter verpflichtet ist, eine Haushaltsversicherung abzuschließen und eine Bestätigung darüber dem Vermieter vorzulegen. Was aber passiert, wenn man dem nicht Folge leistet?

Muss bei Wohnungsbezug Haushaltsversicherung abgeschlossen werden?

Grundsätzlich gilt, dass so eine Klausel unwirksam ist. Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass dieser eine Haushaltsversicherung abschließt. Es ergeben sich also für den Mieter keine mietrechtlichen Nachteile, wenn er entgegen dem Passus im Mietvertrag keine Versicherung abschließt. Trotzdem empfiehlt die MVÖ unbedingt den Abschluss einer Haushaltsversicherung. Ein Malheur ist schnell passiert und durch eine Haushaltsversicherung ist man abgesichert.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass es ausschließlich Sache des Mieters ist, ob er eine Haushaltsversicherung abschließt oder nicht, es aber auf jeden Fall sinnvoll ist sich für den Schadensfall bestmöglich abzusichern.

Bild: Fotolia

Sie suchen Rat und Hilfe in Wohnrechtsfragen?

Wir sind DIE ExpertInnen im Miet- und Wohnrecht. Unseren Mitgliedern helfen wir rasch und unkompliziert – am Telefon, per E-Mail oder bei einem persönlichen Beratungstermin.

Mitglied werden