Suche

17. Juni 2026

Mieterhöhung? Rechnen Sie mit unserem neuen Indexrechner nach

Sonderdeckel, Parallelrechnung, Drei-plus-Hälfte-Regel: Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) deckelt Mieterhöhungen – aber welche, wann und wie genau? Die Mietervereinigung schafft Klarheit – mit einem Indexrechner, der alle Varianten auf einen Blick zeigt.

Mieterhöhungen: Neues Gesetz seit 1. Jänner 2026 in Kraft

Seit 1. Jänner 2026 gilt das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) – und mit ihm wird das Rechnen kompliziert. Sonderdeckel und Parallelrechnung machen es Mieterinnen und Mietern schwer, eine Erhöhung überhaupt noch nachzuvollziehen.

Ob und wie stark der Vermieter die Miete anheben darf, hängt von vielen Fragen ab: Alt- oder Neubau? Voll- oder Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes? Gibt es einen Sonderdeckel? Wurde die Dreiplus-Hälfte-Regel richtig angewendet? Und greift ein Deckel – wenn ja, in welcher Höhe? Achtung: Das Gesetz wirkt nur dort, wo der Mietvertrag eine wirksame Index- oder Wertsicherungsklausel enthält. Fehlt sie, bleibt die Miete auch nach dem neuen Gesetz unverändert. Nicht gedeckelt sind außerdem Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, Staffelmieten und Betriebskosten.

Neuer Indexrechner der Mietervereinigung Österreichs

Die Berechnung ist kaum noch zu durchschauen. Deshalb stellt die Mietervereinigung einen Indexrechner für alle Betroffenen bereit. Als einzige Mieterschutzorganisation des Landes präsentiert die Mietervereinigung einen Rechner, der alle gesetzlichen Indexierungen abbildet – und auf einen Blick die MieWeGKontrollrechnung liefert. So sehen Sie sofort, ob ein Deckel greift und wie hoch er ausfällt. Als Kontrollwerkzeug brauchen Sie nur Ihr letztes Erhöhungsschreiben von Vermieter oder Hausverwaltung.

Dann geben Sie Ihre Werte Schritt für Schritt ein:

1. Nettomiete
2. Vertragsabschluss oder letzte Anpassung – maßgeblich ist der Zeitpunkt, auf den sich die Erhöhung laut Schreiben bezieht, nicht das Datum des Schreibens selbst.
3. Variante laut Vertrag: A) Erhöhung nach Schwellenwert, B) jährliche Anpassung oder C) Wertsicherung nach Richtwertgesetz.

Ein Klick auf »Berechnen« genügt.

Sie sehen, wie hoch die Erhöhung laut Vertrag ausfällt – und was die Kontrollrechnung nach MieWeG für beide Anwendungsbereiche des Mietrechtsgesetzes ergibt. Im Zweifel hilft eine persönliche Beratung. Vereinbaren Sie Ihren Termin und lassen Sie Ihre Erhöhung von den Expertinnen und Experten der Mietervereinigung prüfen.

>> Hier geht's zu unserem Indexrechner