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Betriebskostenspiegel 2024 - Überprüfen zahlt sich aus (c) www.stefanjoham.com
29. Juni 2026

Betriebskostenspiegel 2026 der Mietervereinigung Wien

Neuer Betriebskostenspiegel der Mietervereinigung Wien: Betriebskosten 2024 um 1,8 Prozent gestiegen – Reform könnte Kosten für eine durchschnittliche Mietwohnung um 70 Euro pro Monat senken.

Zum 18. Mal präsentiert die Mietervereinigung Wien Zahlen zum Preisgefüge der Betriebskosten
in privaten Wiener Mietshäusern. Die aktuellen Zahlen beziehen sich auf das Abrechnungsjahr 2024.
Im Detail: Die durchschnittlichen monatlichen Nettobetriebskosten lagen 2024 bei 2,57 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche (2023: 2,52 €/m²) – ein Plus von 1,8 Prozent. Eine 70-Quadratmeter- Wohnung in Wien war damit 2024 mit monatlich rund 180 Euro (2023: 176 €) an Nettobetriebskosten belastet.

Betriebskosten: Die wichtigsten Positionen 2024

  • Versicherungsprämien: 7,11 €/m² (+2,4 %; 2023: 6,94 €/m²)
  • Reinigungskosten: 6,76 €/m² (+2,9 %; 2023: 6,57 €/m²)
  • Wasser/Abwasser: 5,06 €/m² (+0,8 %; 2023: 5,02 €/m²) – verbrauchsabhängig
  • Verwaltungshonorar: 4,47 €/m² (+2,8 %; 2023: 4,35 €/m²) – gesetzlich gedeckelt, Höchstbetrag 4,47 €/m²
  • Müllentsorgung: 3,11 €/m² (-6,3 %; 2023: 3,32 €/m²) – verbrauchsabhängig; in Wien 2024 durch Gebührenbremse temporär gesenkt.
  • Liftkosten (nur in Häusern mit Aufzug): 3,63 €/m² (+2,8 %; 2023: 3,53 €/m²)

Drei Posten, die Mieter nicht verursachen

Ein gutes Drittel der gesamten Betriebskosten entfällt auf nur drei Positionen: Grundsteuer,
Gebäudeversicherung und Verwaltungshonorar. Drei Posten, die das Eigentum betreffen, nicht das Wohnen – und die Mieter trotzdem bezahlen.

Die Grundsteuer ist eine Abgabe auf Grund und Boden, also Sache der Eigentümer. Die Gebäudeversicherung schützt nicht den Hausrat der Mieter, sondern das Eigentum der Vermieter.
Und das Verwaltungshonorar deckt Tätigkeiten ab, die sonst der Eigentümer leisten müsste – Hausverwaltungen handeln in deren Auftrag und vertreten deren Interessen. »Das Verwaltungshonorar, die Versicherungsprämien und die Grundsteuer betreffen eigentlich die Hauseigentümer«, bringt es Niedermühlbichler auf den Punkt. »Zur Kasse gebeten werden aber die Mieter. Das ist unfair und muss sich ändern.«

Die 1-2-3-Reform

Würden diese drei Posten aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen, ersparte sich ein durchschnittlicher Mieterhaushalt rund 70 Euro im Monat. Bei rund einer Million betroffenen Haushalten österreichweit summiert sich das zu einer beträchtlichen Entlastung – die bislang ausschließlich am politischen Willen scheitert. Die Mietervereinigung setzt sich seit geraumer Zeit für die »1-2-3-Reform« der Betriebskosten ein. 

Bis die Reform kommt: Betriebskostenabrechnung prüfen lassen

Solange diese Reform aussteht, bleibt Mietern nur ein Weg, sich zu wehren: prüfen.

Die Betriebskostenabrechnung für 2025 muss bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen. Die Mietervereinigung kontrolliert jedes Jahr zahlreiche Abrechnungen – und stößt regelmäßig auf Fehler. Mal werden nicht umlagefähige Reparaturen verrechnet, mal stimmen die Aufteilungsschlüssel nicht, mal tauchen unzulässige Sammelpositionen wie »Sonstiges« auf.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Längst nicht alle Mieter erhalten überhaupt eine Abrechnung, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist. In einer Umfrage unter Mitgliedern der Mietervereinigung gab jede/r Vierte an, gar keine bekommen zu haben. »Mieterinnen und Mieter sollten ihr gesetzliches Recht nutzen und die Abrechnung von der Hausverwaltung anfordern«, sagt Niedermühlbichler. Die Mietervereinigung hilft dabei.

Bild: Stefan Joham