Suche

Fall zeigt: Betriebskosten-Überprüfung zahlt sich aus (c) miniseries / istockphoto.com
28. April 2026

13.000 Euro: Kontrolle der Betriebskostenabrechnung lohnt sich

Gleich fünf Mieterinnen und Mieter eines Zinshauses in Wien-Josefstadt erhielten eine ungewöhnlich hohe Rückzahlung überhöhter Betriebskosten. Mehr als 13.000 Euro konnten die Juristen der Mietervereinigung für sie zurückfordern.

Mieter lassen regelmäßig Betriebskostenabrechnung überprüfen

Dieser Fall zeigt, warum sich eine Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung lohnt. Zwei der Mieter lassen ihre Abrechnungen bereits seit 2015 regelmäßig von der Mietervereinigung kontrollieren – drei weitere Bewohner desselben Hauses folgten ihrem Beispiel.

Bei der Prüfung der Abrechnungsjahre 2020 bis 2022 fiel rasch auf, dass die verrechneten Beträge für Versicherungen, Hausreinigung und „sonstige Betriebskosten“ überhöht erschienen. Da die Hausverwaltung eine außergerichtliche Einigung ablehnte, stellte Jurist Martin Brunnhauser von der Mietervereinigung einen Antrag auf Überprüfung bei der Schlichtungsstelle.

Schlichtungsstelle gibt den Mietern recht

Die Schlichtungsstelle prüfte die beanstandeten Positionen. Da die Hausverwaltung trotz mehrfacher Aufforderung keine Versicherungspolizzen für die Jahre 2020 bis November 2021 vorlegte, galten diese Kosten als überhöht. Auch bei der Hausreinigung ergab eine behördliche Preisprüfung eine Überhöhung; hinzu kam, dass die Mieterinnen und Mieter eine unregelmäßige und unzureichende Reinigung der Stiegenhäuser beanstandet hatten. Nach Abschluss des Verfahrens erhielten die fünf Bewohner insgesamt mehr als 13.000 Euro zurück – je nach Wohnungsgröße zwischen 1.100 und 4.700 Euro pro Person.

Betriebskosten: Nur wer aktiv wird, bekommt Geld zurück

Vielen Mieterinnen und Mietern ist nicht bewusst, dass fehlerhafte Betriebskosten-Abrechnungen für Hausverwaltungen kaum Konsequenzen haben. Rückzahlungen erhalten nur jene, die die Abrechnungen prüfen und bei Ungereimtheiten aktiv vorgehen. Die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner erfahren oft gar nicht, dass sie zu viel bezahlt haben – und bekommen nichts zurück. Denn: Eine fehlerhafte Abrechnung muss nicht für das gesamte Haus korrigiert werden. 
Die Mietervereinigung empfiehlt daher, Betriebskostenabrechnungen einmal jährlich prüfen zu lassen. Für Mitglieder ist dieser Service kostenlos.

Fristen bei der Betriebskostenabrechnung

Für die meisten Mietverhältnisse – etwa solche, die dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder dem allgemeinen bürgerlichen Recht unterliegen – können Betriebskostenabrechnungen bis zu drei Jahre rückwirkend überprüft werden, sofern die Abrechnungen vorliegen.

Anders im gemeinnützigen Wohnbau  (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG) und bei Heizkosten (HeizKG): Hier haben Mieterinnen und Mieter nur sechs Monate Zeit, um nach Erhalt der Abrechnung schriftlich und begründet Einspruch zu erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Abrechnung als genehmigt. Wurde der Einspruch jedoch rechtzeitig eingebracht, bleiben auch in diesen Fällen drei Jahre ab Fälligkeit der Nachzahlung oder des Guthabens, um eine Falschverrechnung zurückzufordern.dazu ausgerichtet.

Bild: miniseries/istockphoto.com

Sie suchen Rat und Hilfe in Wohnrechtsfragen?

Wir sind DIE ExpertInnen im Miet- und Wohnrecht. Unseren Mitgliedern helfen wir rasch und unkompliziert – am Telefon, per E-Mail oder bei einem persönlichen Beratungstermin.

Mitglied werden