Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist eine Entgeltkomponente, die der Vermieter beim Mieter einhebt. Er stellt ein zweckgebundenes Geld für alle Reparaturen oder Verbesserungen dar, für deren Durchführung der Vermieter zuständig ist. Gesetzlich geregelt ist der EVB ausschließlich im Bereich der Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen („Genossenschaftswohnungen“).