Erst kommt der Schimmel. Dann die Streitereien. Oftmals versuchen VermieterInnen, den MieterInnen wegen falschen Heizens oder Lüftens die Verantwortung umzuhängen. Nun stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) fest, dass Schimmelbildung in einer Wohnung bei normalem Lüftungsverhalten des Mieters dem Vermieter zuzurechnen ist.