Wir hoffen Sie sind gut ins neue Jahr hineingerutscht. Noch mehr wünschen wir uns, dass es Ihnen in diesen kalten Wintertagen erspart bleibt, auf Glatteis oder Schnee auszurutschen. Hauseigentümer bzw. beauftrage Schneeräumdienste haben bei winterlichen Witterungsbedingungen immer alle Hände voll zu tun, um der Streupflicht und Räumpflicht bei Glätte nachzukommen.