Die Anwälte und Notare sind nervös. Ein OGH Urteil hat festgestellt, dass Wohnungseigentumsverträge nicht richtig im Grundbuch eingetragen sind. Die Folge: Keller, Gärten oder Abstellplätze sind nicht als Wohnungseigentumzubehör ausgewiesen und daher formal allgemeine Liegenschaftsflächen.