Vorschläge:
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) zur Ermittlung des Lagezuschlags hat die Wiener Magistratsabteilung 25 die Erläuterungen zur Anwendung ihrer Lagezuschlagskarte entsprechend geändert. Es findet sich nun der ausdrückliche Hinweis, dass es sich bei den ausgewiesenen Lagezuschlägen lediglich um die „maximal möglichen“ Werte und um keine Fixbeträge handelt.
Anfangs zu hohe Miete, mittendrin eine Kündigung, am Ende noch ein Streit um die Rückzahlung der Kaution – wie Student Jan P. mit Unterstützung der Mietervereinigung jahrelang um seine Rechte kämpfte.
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