Was ist ein Kategoriemietzins und wie erfolgt eine Anpassung der Miethöhe? Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.
Was ist ein Kategoriemietzins
Dieser Mietzins gilt fast nur noch für Altbau-Mietverträge, die zwischen dem 1.1.1982 und dem 28.2.1994 unterzeichnet wurden.
Die letzte Anpassung des Kategoriemietzinses erfolgte im April 2026:
Kategorie A
4,51 Euro
Kategorie B
3,38 Euro
Kategorie C
2,25 Euro
Kategorie D brauchbar
2,25 Euro
Kategorie D unbrauchbar
1,13 Euro
Neue Methode zur Anpassung des Kategoriemietzinses ab 2026
In der Vergangenheit hat wurde der Kategoriemietzins an den Verbraucherpreisindex 2000 angepasst. Stieg die Inflation über 5%, kam es zu einer Verlautbarung durch das Justizministerium und damit zu einer Kategoriemietzinserhöhung.
Ab dem Jahr 2026 kann die Kategoriemiete nun jährlich mit 1. April in der Höhe der Inflationsrate des Vorjahres angehoben werden. Für die Jahre 2026 und 2027 gibt es allerdings einen "Mietpreisdeckel" in der Höhe von 1% bzw. 2%.
Weitere Informationen zum Mietzins bekommen Sie hier:
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