Grundsätzlich gilt die Kündigungsfrist, die Sie in Ihrem Mietvertrag vereinbart haben. Ist keine im Mietvertrag festgelegt, so gelten folgende gesetzliche Kündigungsfristen:
1. Kündigungsfristen für einen befristeten Mietvertrag
Im Falle eines befristeten Mietvertrages innerhalb des (Teil-) Anwendungsbereiches des MRG muss eine Mindestbefristung von drei Jahren eingehalten werden. Eine vorzeitige Auflösung ist erst nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündingungsfrist möglich.
2. Kündigungsfrist für einen unbefristeten Mietvertrag
Für einen unbefristeten Mietvertrag gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat.
3. Kündigungsfristen für Pachtverträge
Da bei einem Pachtvertrag andere Regeln als zum Mietvertrag gelten, empfehlen wir Ihnen bei Fragen eine persönliche Rechtsberatung.
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