Seit Juli 2023 gilt für Verträge mit Maklern in Österreich das "Erstauftraggeber-Prinzip".
Kaution: Was ist das "Erstauftraggeber-Prinzip"?
Das bedeutet: die Provision des Maklers zahlt grundsätzlich derjenige, der ihn zuerst mit der Vermittlung eines Wohnungs-Mietvertrages beauftragt hat. Das ist in den meisten Fällen der Vermieter. Wohnungssuchende müssen also seit Juli 2023 keine Makler-Provision mehr bezahlen - es sei denn, sie haben den Makler zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt (zB. mit einem Suchauftrag für eine Mietwohnung).
Das "Erstauftraggeber-Prinzip“ gilt nur für Wohnungs-Mietverträge. Bei der Miete eines Büros, eines Geschäfts oder bei Kaufverträgen gilt es nicht.
In jenen Fällen, in denen der Makler eine Provision vom Mieter verlangen darf, gelten wie schon bisher die folgenden Regeln: Bei unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre befristeten Mietverträgen stehen dem Makler zwei Monatsmieten zu. Bei auf drei Jahre befristeten Mietverträgen steht nur eine Monatsmiete zu. Ist der Makler gleichzeitig als Hausverwalter tätig, so darf er nur jeweils die Hälfte verlangen.