Der 30. Juni ist ein wichtiger Stichtag für Mieter; denn bis zu diesem Tag muss die Abrechnung der Betriebskosten für das Vorjahr vorgelegt werden.
Die Mietervereinigung empfiehlt, die Abrechnung genau zu kontrollieren. Oft wird diese nämlich zu Lasten der Mieter falsch ausgefertigt - oder überhaupt nicht vorgelegt. "Wenn Sie bis 30. Juni keine Abrechnung erhalten haben, dann fordern sie diese von der Hausverwaltung oder vom Vermieter an. Unsere Experten sind gerne dabei behilflich. Als Mieter haben Sie das gesetzliche Recht auf eine Betriebskostenabrechnung", sagt Elke Hanel-Torsch, Landesvorsitzende der Mietervereinigung Wien.
Welche Ausgaben zählen zu den Betriebskosten?
Für Altbauten, geförderte Neubauten und Genossenschaftswohnungen gibt es einen gesetzlichen Katalog an zulässigen Betriebskosten. Nur Kosten, die im Gesetz genannt werden, dürfen an die Mieter weiterverrechnet werden.