Nächster großer (Teil-)Erfolg für die von der Mietervereinigung vertretenen Mieter in der Radetzkystraße beim Kampf gegen den Abriss des Hauses: das Landesgericht Wien bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, wonach der Eigentümer das Dach wiederherstellen und die Fenster wieder einbauen muss. Einen Haken hat die Sache derzeit noch: das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.