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Tipps zur gewerbsmäßigen Untervermietung (c) AdobeStock

ZIMMER FREI. Acht Fakten zur gewerbsmäßigen Untervermietung

Wenn Wohnen teurer wird, ist manchmal auch der gute Rat teuer. Und so fragt sich mancher Mieter, wie er seine Wohnkosten reduzieren kann. Wenn Mietzins und Betriebkosten bereits überprüft wurden und eine weitere Reduktion nicht mehr möglich ist, bleibt nur mehr ein Ausweg: die Wohnkosten zu teilen, kurz: unterzuvermieten.

Doch was ist beim Untervermieten erlaubt und was nicht?

Vorweg: Die Rechtslage ist zersplittert, da nicht alle Wohnungen voll dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen. Dort, wo das MRG voll gilt, kann das Recht auf Untervermietung im Vertrag nicht ausgeschlossen werden (sofern nachstehende Bedingungen eingehalten werden). Umkehrschluss: Dort, wo das MRG nur teilweise oder gar nicht zur Geltung kommt, ist ein vertraglicher Ausschluss der teilweisen Untervermietung allerdings möglich.

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