Bei der Rückgabe einer Wohnung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über deren Zustand. Oft versuchen Vermieter, die Kaution zum Teil oder zur Gänze wegen angeblicher Beschädigungen des Mietobjekts einzubehalten.
Übergabeprotokoll anfertigen
Mieter sollten daher sowohl bei der Anmietung einer Wohnung als auch bei der Rückgabe ein Übergabeprotokoll anfertigen, um Beweise zu sichern. Die Mietervereinigung rät, immer ein Protokoll mit Fotos anzufertigen und Zeugen mitzunehmen. Protokoll und Zeugen können bei nachträglichen Streitigkeiten um die Rückzahlung der Kaution hilfreich sein.
> Musterprotokoll Wohnungsrückgabe zum Download (für Mitglieder)
Wie müssen Mieter die Wohnung zurückstellen?
Eine Mietwohnung ist so zurückzugeben, wie sie angemietet wurde. Vor Rückgabe der Wohnung ist eine Grundreinigung durchzuführen, wenn die Wohnung auch im Anmietungszeitpunkt gereinigt war. Auch mitvermietete Möbel oder Küchengeräte wie Backrohr und Kühlschrank sind zu reinigen. Alle Gegenstände, die bei Anmietung nicht vorhanden waren, sind zu entfernen, sonst dürfte der Vermieter die Räumung über die Kaution verrechnen.
Alle gewöhnlichen Abnützungsspuren muss sich der Vermieter jedoch gefallen lassen. Gebrauchsspuren, die durch normales Wohnverhalten entstehen, müssen nicht vom Mieter behoben werden und Vermieter dürfen dafür auch nichts von der Kaution abziehen.
Der Vermieter darf nur für solche Beschädigungen Ersatz verlangen, die über gewöhnliche Abnützungen hinausgehen. Und selbst dann nicht den Neuwert, sondern den (ohne Schaden) noch vorhandenen Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Der Zeitwert richtet sich nach einer angenommenen Nutzungsdauer und beträgt bei Teppichen 10 Jahre und für Innentüren 30 Jahre.