Wer einen Mietvertrag beendet, hat viel zu tun. Zu guter Letzt ist die leere Wohnung an den Vermieter/die Verwaltung zurück zu geben. Meist erfolgt dies symbolisch durch die Übergabe der Haus- und Wohnungsschlüssel. Erst durch diesen Vorgang erlischt auch die Pflicht zur Mietzinszahlung.
Mitunter gibt es ganz konkrete Hindernisse und die lange Liste von Gerichtsentscheidungen zum Thema „Rückgabe des Mietobjekts“ zeigt, dass es gar nicht so einfach ist, das Mietobjekt korrekt zurückzugeben. Die Probleme fangen damit an, dass Vermieter gar nicht erreichbar sind und enden mitunter damit, dass die Übergabe einfach verweigert wird.
Auch der Verlust des Wohnungs- oder Haustorschlüssel kann zu einem – teuren – Problem werden. Wir fassen daher kurz die wichtigsten Grundsätze der Rechtsprechung zusammen.