Hausverwalter: Welche Pflichten hat er wirklich?
Viele Wohnungseigentümer fühlen sich einem übermächtigen Verwalter ausgeliefert. Doch was darf er eigentlich und wo sind seine Grenzen? Nach der Bestellung ist der Verwalter bereits gesetzlich zur Verwaltung der Liegenschaft befugt – eine schriftliche Vollmacht braucht er nicht. Aber bedeutet das unbegrenzte Macht?