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Videoüberwachung in Wohnhäusern

Videoüberwachung in Wohnhäusern

In Wohn- und Einfamilienhäusern häufen sich die Videokameras. Überwacht wird nahezu alles: Hauseingänge, Innenhöfe, Aufzüge, Garagen, Kellerabteile und Müllräume. Wir haben für Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Videoüberwachung zusammengestellt.

Wann ist eine Videoüberwachung zulässig?

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuformulierten Datenschutzgesetz (DSG) wurden 2018 neue Regelungen für Videoüberwachungen eingeführt. Laut DSG ist eine Videoüberwachung (sog. „Bildaufnahme“) dann zulässig, wenn im Einzelfall überwiegende berechtigte Interessen (Schutz vor Gefahren oder Schutz vor Straftaten) des Verantwortlichen oder eines Dritten bestehen und die Verhältnismäßigkeit gegeben ist.

Eine Videoüberwachung ist daher nur dann zulässig, wenn diese verhältnismäßig ist. Mit anderen Worten: Kann der gleiche Schutzzweck durch ein gelinderes Mittel ebenfalls erreicht werden, dann darf keine Videoaufzeichnung vorgenommen werden.

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