Eine Trennung ist schmerzhaft. Bei einer gemeinsam genutzten Mietwohnung wird es in der Folge meist auch noch kompliziert. Wer bleibt? Wer zieht aus? Die aktuelle Rechtslage im Überblick:
Grundsätzlich ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:
+ Die Wohnung wurde von beiden Partnern gemeinsam angemietet.
+ Ein Partner ist Hauptmieter.
Gemeinsamer Mietvertrag: Im Trennungsfall
Wenn ein gemeinsamer Mietvertrag besteht, bleiben die ehemaligen Lebenspartner auch gemeinsam im Mietvertrag. Dieser Vertrag ist mit drei Parteien (zwei Mieter und ein Vermieter) zustande gekommen - daher müssen alle drei Parteien Veränderungen im Vertrag einstimmig beschließen.