Wenn die alte Gastherme – ein Heizwertgerät - kaputt geht, soll sie durch ein Brennwertgerät ersetzt werden, wie die „Ökodesign-Richtlinie“ der EU vorschreibt. Die Installation eines Brennwertgerätes ist aber kostspielig – und in manchen Fällen auch gar nicht möglich. Wann ist der Einbau von alten Heizwertgeräten zulässig?
Seit September 2015 ist die sogenannte „Ökodesign-Richtlinie“ der EU (Richtlinie 2009/125/EG) in Kraft. Diese schreibt vor, dass Geräte bestimmte Mindestanforderungen beim Energieverbrauch erfüllen müssen. Damit hat sie auch für Gasthermen und Warmwasseraufbereitungsgeräte Bedeutung. Wird die alte Gastherme („Heizwerttherme“) kaputt, soll sie gegen eine neue Brennwerttherme getauscht werden. In Ausnahmefällen dürfen allerdings weiterhin Heizwertthermen installiert werden.