Österreichs MieterInnen sind mobil geworden. Nicht immer erfolgt der Umzug freiwillig – oft sind es befristete Mietverhältnisse die den Wohnungswechsel erzwingen. Faktum ist jedoch, die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgabe der Wohnungen steigen an. Rechtzeitig Beweise sichern ist daher ein Muss.
Was gilt es hier zu beachten um die Rechtslage auf seiner Seite zu haben?
Gesetzlich vorgegeben ist lediglich dass die Wohnung in jenem Zustand zurück zu geben ist, in dem sie übernommen wurde, wobei die normale Abnützung nicht beseitigt werden muss. Doch leider klärt diese dürre Regelung, die in § 1109 ABGB festgehalten ist, nicht, was nun unter „gewöhnlicher“ Abnützung zu verstehen ist. Die Judikatur hilft in diesem Punkt ein wenig weiter.