Mietvertrag weitergeben: Wer darf und unter welchen Bedingungen?
Ein Mietvertrag kann an Angehörige weitergegeben werden – aber nicht so einfach, wie man denkt. Es gibt zwei Varianten: unter Lebenden und im Todesfall, und die Regeln unterscheiden sich erheblich. Welche Personen sind berechtigt und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Unter Lebenden nur im Altbau: Die Weitergabe an Verwandte, Ehepartner oder Geschwister funktioniert nur im Altbau und geförderten Wohnbau. Ein gemeinsamer Haushalt für mindestens zwei Jahre ist Pflicht – eine bloße Meldung reicht nicht aus! Doch was gilt für Lebensgefährten? Und wie wird mit einer Wohnung bei einer Scheidung umgegangen? Diese Fälle sind tückischer als man vermuten würde.
Im Todesfall mehr Rechte: Der Kreis der Berechtigten ist hier größer und gilt für jedes Mietverhältnis, unabhängig vom Gebäudealter. Der Eintritt passiert sogar automatisch – aber unter welchen Bedingungen? Und steigt die Miete nach der Weitergabe? Bei Verträgen vor März 1994 kann das sein – außer bei bestimmten Personengruppen. Alle Details im vollständigen Artikel.