Suche

Schneeraeumung Wien (c) MVÖ

Schnee & Eis: Wer wann streuen oder räumen muss

Mit dem Wintereinbruch wird das Thema Winterdienst wieder aktuell: Wer hat wann für die Räumung und Streuung von Gehwegen und Gehsteigen zu sorgen?

In Österreich werden Schneeräum- und Streupflichten in der Straßenverkehrsordnung (StVO § 93) geregelt. Grundsätzlich müssen Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, Gehsteige und Gehwege von Schnee räumen. Bei Eis- und Glättegefahr muss auch gestreut werden. Welche Streumittel dabei erlaubt sind, können Länder bzw. Städte oder Gemeinden in eigenen Winterdienstverordnungen festlegen.

 

Exklusiver Inhalt für Mitglieder

Dieser Artikel steht ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung
Sie sind bereits Mitglied? Hier anmelden und weiterlesen

Noch kein Mitglied? Werden Sie jetzt Teil unserer starken Gemeinschaft und erhalten Sie unbegrenzten Zugang zu allen Inhalten.

 

Zurück zur Startseite