Mit dem Wintereinbruch wird das Thema Winterdienst wieder aktuell: Wer hat wann für die Räumung und Streuung von Gehwegen und Gehsteigen zu sorgen?
In Österreich werden Schneeräum- und Streupflichten in der Straßenverkehrsordnung (StVO § 93) geregelt. Grundsätzlich müssen Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, Gehsteige und Gehwege von Schnee räumen. Bei Eis- und Glättegefahr muss auch gestreut werden. Welche Streumittel dabei erlaubt sind, können Länder bzw. Städte oder Gemeinden in eigenen Winterdienstverordnungen festlegen.