Zahlen Sie zu viel? Die überwiegende Mehrheit aller Betriebskostenabrechnungen enthält Fehler – von falschen Aufteilungsschlüsseln bis zu unzulässigen Posten. Doch welche Kosten dürfen überhaupt weiterverrechnet werden? Die Antwort hängt von der Art Ihres Gebäudes ab.
Altbau vs. Genossenschaft vs. Neubau: Im klassischen Altbau gelten die strengen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes – Reparaturen und Posten wie "Sonstiges" sind verboten! Bei Genossenschaftswohnungen dürfen dieselben Posten verrechnet werden, aber Vorsicht: Die Einspruchsfrist beträgt nur sechs Monate statt drei Jahre! Im Neubau ist die Sache komplizierter – hier kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an.
Nutzfläche oder Nutzwert? Welcher Aufteilungsschlüssel ist korrekt? Gehören Balkone zur Nutzfläche? Und was ist mit Loggien oder Dachschrägen? Diese Details entscheiden darüber, wie viel Sie zahlen müssen. Wie Sie Ihre Abrechnung überprüfen lassen und welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen, erfahren Sie im vollständigen Artikel.