Pandemiebedingt verbringen wir alle mehr Zeit zu Hause - das lässt nachbarschaftliche Konflikte gedeihen. Was können Mieter, die sich von Lärm belästigt fühlen, dagegen tun?
»In den modernen Wohnungen muss noch manches besser werden. Zum Beispiel kann man zwar hören, was für ein Fernsehprogramm der Nachbar eingestellt hat, aber man sieht es noch nicht.« Karl Farkas
Jeder dritte Österreicher fühlte sich durch Lärm in der Wohnung belästigt
Jeder dritte Österreicher fühlte sich 2019 in seiner Wohnung durch Lärm belästigt: Auf Platz eins der Störquellen lag Verkehrslärm. Auf Platz zwei folgten bereits die Nachbarn – und das noch vor Beginn der Pandemie. Am meisten von Lärm gestört zeigten sich die Wiener, und hier vor allem jene, die in Gründerzeithäusern (errichtet vor 1919) wohnen. Die Grenze zwischen Geräusch und Lärm ist subjektiv; der Schallpegel, gemessen in Dezibel (dB), ist dagegen objektiv messbar. Der eingangs vom unvergessenen Karl Farkas erwähnte Fernseher liefert bei Zimmerlautstärke etwa 60 dB. Ein Staubsauger kommt im Schnitt bereits auf 70 dB. Der auf den ersten Blick moderat wirkende Unterschied von 10 dB ist für unsere Wahrnehmung tatsächlich immens und bedeutet eine Verdoppelung des Lautheitseindrucks. Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge soll in einem Schlafraum ein Dauerschallpegel von 30 dB und ein Spitzenschall von 45 dB nicht überschritten werden, um Menschen vor Schlafstörungen zu schützen. Wer länger konzentriert arbeiten muss – beispielsweise im Homeoffice -, wird ab einer Geräuschintensität von etwa 50 dB gestört.