Lärm ist nicht nur lästig, er kann sogar krank machen. Wenn Lärm die Benützung eines Mietobjekts beeinträchtigt, haben MieterInnen nicht nur ein Recht auf Mietzinsminderung.
Was tun, wenn der Nachbar zu laut ist?
Die Freiheiten des Einzelnen enden dort, wo der Nachbar beeinträchtigt wird. Das sogenannte Rücksichtnahmegebot, das im ABGB gesetzlich verankert ist, gilt insbesondere dann, wenn es darum geht, in welchem Ausmaß in der Nachbarschaft gelärmt werden darf. So sollten Musikinstrumente mit Lautstärkenreglern, Fernseher und Stereoanlage auch untertags lediglich auf Zimmerlautstärke gespielt werden.
Die Frage, ob etwas zu laut ist, wird immer nach der Ortsüblichkeit beurteilt. Dies ist ein objektiver Maßstab, es kommt hierbei nicht auf besondere Empfindlichkeiten Einzelner an.
Gegen einen lärmenden Nachbarn hilft, wie so oft im Leben, am besten das Gespräch. Bleibt dieser Versuch ohne Erfolg, kann die Polizei helfen, denn die Erregung störenden Lärms in ungebührlicher Weise stellt nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen einen Verwaltungsstraftatbestand dar.