Im Winter, wenn es draußen stürmt und schneit, wünschen sich viele die wohlige Wärme und das angenehme Ambiente eines Kaminofens. Nur wenige Mietwohnungen sind aber mit einem solchen Ofen ausgestattet. Was ist zu beachten, wenn Mieter nachträglich einen Ofen in der Wohnung aufstellen wollen?
Kaminofen in der Mietwohnung - Das ist zu beachten
Für unwesentliche Veränderungen am Mietgegenstand wird keine Erlaubnis des Vermieters benötigt. Türanstriche, Tapeten, Fliesen oder Bodenbeläge kann man also ohne Genehmigung des Vermieters ändern - unabhängig davon, ob die Wohnung dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt oder nicht.
Anders sieht die Sache bei wesentlichen Veränderungen aus. Dort, wo das MRG voll anwendbar ist (Altbau oder geförderter Wohnbau), regelt das MRG, was Mieter innerhalb des Mietgegenstandes ändern dürfen und wie dabei vorzugehen ist.