Wenn es in der Wohnung kalt bleibt, dann ist rasches Handeln gefragt. So reagieren Mieter richtig, wenn Heiztherme oder Zentralheizung ausfallen:
Therme defekt
Für alle Wohnungen (ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser) gilt seit 2015 ein einheitlicher Rechtsraum, was Heizthermen betrifft. Wenn die Therme bei der Anmietung vorhanden war, ist sie auch mitvermietet. Dann ist der Vermieter verpflichtet, Reparaturen oder den Austausch der Therme finanziell zu tragen. Die Kosten der Wartung dagegen müssen die Mieter tragen.
Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich und verlangen Sie die zeitnahe Behebung des Thermenschadens.