Mietanbot: Diese Falle lauert bei der Wohnungssuche
Wer eine Wohnung sucht, unterschreibt oft ein "Mietanbot" – doch viele irren über die rechtlichen Folgen. Das Anbot bindet Sie sofort, während der Vermieter frei bleibt! Ab dem Moment der Unterschrift können Sie keine anderen Wohnungen mehr anmieten, selbst wenn Sie eine günstigere finden.
Der Vermieter hat alle Trümpfe in der Hand: Je mehr Interessenten ein Anbot legen, desto größer seine Auswahl. Sie hingegen sitzen in der Warteschleife und sind gebunden. Doch es gibt einen einfachen Trick, um diese Falle zu umgehen: Befristung! Wie kurz sollte die Frist sein und was muss unbedingt im Anbot stehen?
Das kostenfreie Rücktrittsrecht: Nur wenige wissen: Wer das Anbot am selben Tag wie die Erstbesichtigung unterschreibt, kann innerhalb einer Woche kostenfrei zurücktreten! Aber Vorsicht – die Frist beginnt erst unter bestimmten Bedingungen zu laufen. Und was passiert, wenn der Vermieter statt einer Annahme einen Mietvertragsentwurf schickt? Müssen Sie dann trotzdem Maklerprovision zahlen?