Für Mieter lohnt es sich, bei der Betriebskostenabrechnung (fällig bis 30. Juni dieses Jahres) genau hinzuschauen - denn oft wird diese zu ihren Lasten falsch ausgefertigt oder überhaupt nicht vorgelegt.
Für Altbauten, geförderte Neubauten und Genossenschaftswohnungen gibt es einen gesetzlichen Katalog an zulässigen Betriebskosten. Nur Kosten, die im Gesetz genannt werden, dürfen an die MieterInnen weiterverrechnet werden.
Die ExpertInnen der Mietervereinigung prüfen laufend Betriebskostenabrechnungen ihrer Mitglieder. Daraus ergibt sich umfangreiches Datenmaterial, das nicht nur dem jährlichen Betriebskostenspiegel zugrunde liegt, sondern auch die häufigsten Fehler in den Abrechnungen aufzeigt.