Frühling: Rechtliche Regeln für Garten, Balkon und Stiegenhaus
Endlich raus ins Freie! Doch beim Genießen von Garten, Balkon und Terrasse gibt es rechtliche Spielregeln. Wer darf den Gemeinschaftsgarten nutzen und wer zahlt für die Gartenpflege?
Grillen, Lärm und Balkongestaltung: Grillen ist grundsätzlich erlaubt, aber Hausordnung und Landesgesetze können Einschränkungen vorsehen. Wann gilt Zimmerlautstärke und welche Ruhezeiten müssen Sie beachten? Auf dem Balkon dürfen Sie Möbel und Pflanzen aufstellen – aber Vorsicht bei Kletterpflanzen und schweren Blumenkästen. Wer haftet, wenn etwas herunterfällt?
Fahrräder, Kinderwägen und Schuhe im Gang: Das Stiegenhaus ist Gemeinschaftsfläche – trotzdem gibt es Ausnahmen. Während Fahrräder bei Entrümpelungen kostenpflichtig entfernt werden können, haben Kinderwägen Sonderrechte. Und was gilt für Schuhe vor der Wohnungstür? Der OGH hat entschieden!