Dachlawinen: Wer haftet für Schäden?
Mit einsetzendem Tauwetter droht Gefahr von oben. Besonders bei Sonneneinstrahlung sind spontane Dachlawinen am Nachmittag häufiger als am Morgen.
Hauseigentümer in der Pflicht: Laut Straßenverkehrsordnung müssen überhängende Schneewächten und Eisbildungen von straßenseitigen Dächern entfernt werden.
Im Schadenfall richtig handeln: Wird ein Fußgänger verletzt oder ein Auto beschädigt, haftet grundsätzlich der Hauseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft. Fußgänger trifft keine Mitschuld. Doch wie sieht es bei Autofahrern aus, die im Gefahrenbereich parken? Was müssen Opfer einer Dachlawine beachten und wie sichern Sie Beweise richtig?