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Wohnungsbesichtigung: Worauf Sie unbedingt achten sollten (c) AdobeStock

Checkliste Wohnungsbesichtigung: Worauf Sie unbedingt achten sollten

Checkliste für Wohnungsbesichtigung

Allgemeines:

* Adresse der Wohnung
* Name, Adresse und Telefonnummer von Immobilienmakler bzw. Verwaltung bzw. Vermieter

Wohnung:

* Größe
* Räume (Art, Anzahl, Größe)
* Ausstattung des Badezimmers
* Heizung: Können alle Räume beheizt werden?
* Um welche Heizung handelt es sich? Gas-/Öl-/Stromheizung oder Fernwärme?
* Küche (Herd und Abwasch) oder Einbauküche?
* Erhaltungszustand der Wohnung (der Fenster, Türen, Wände, Decken und Böden):

Sind Mängel ersichtlich?

* Stromversorgung ausreichend?
* Ist die Wohnung hell?
* Telefon- und/oder Telekabelanschluss vorhanden?
* Straßenseitig oder hofseitig
* Kellerabteil vorhanden?
* Garage oder Autoabstellplatz zur Verfügung
* Balkon/Terrasse/Garten
* Einrichtungsgegenstände
* Hört man Verkehrslärm oder anderen Lärm?
* Gibt es einen Waschmaschinenanschluss?
* Ist die Wohnung neu renoviert?
* Welche Fußböden gibt es?
* Wie schaut die Malerei/Tapezierung aus?
* Ist Tierhaltung erlaubt?

Zustand des Hauses:

* Altbau oder Neubau?
* Innenhof vorhanden?
* Wie ist der Erhaltungszustand des Hauses?
* Zustand der allgemeinen Teile des Hauses (Außenfassade, * Stiegenhaus, Fenster, Eingangstüre, ...)
* Gibt es einen Fahrradabstellraum?
* Gibt es einen Kinderwagenabstellraum?
* Gibt es eine Waschküche?
* Gibt es einen Aufzug?
* Wie kann das Haus gesperrt werden?

Sonstiges:

* Gibt es in der Nähe der Wohnung Schulen?
* Gibt es in der Nähe ärztliche Versorgung?
* Gibt es in der Nähe Geschäfte?
* Gibt es in der Nähe öffentliche Verkehrsmittel?
* Gibt es einen Parkplatz?
* Gibt es Grünanlagen in der näheren Umgebung?
* Gibt es einen Kinderspielplatz in der Nähe?
* Name des Vermieters
* Name der Hausverwaltung

Nachbarn:

* Wer wohnt noch im Haus?
* Gibt es einen Gewerbebetrieb (Restaurant, ...) im Haus? (Lärm, Geruchsbeeinträchtigungen)
* Gibt es einen Hausbesorger?
* Wohnt der Vermieter selbst auch im Haus?

Fragen zum Mietverhältnis:

* Kann ich mir den Mietzins leisten?
* Erscheint der Mietzins angemessen?
* Handelt es sich um einen unbefristeten oder befristeten * Mietvertrag?
* Wann kann ich in die Wohnung einziehen?
* Handelt es sich um eine „normale“ Mietwohnung, Eigentumswohnung, Genossenschaftswohnung oder Gemeindewohnung?
* Wer ist mein Vermieter?
* Will ich diese Wohnung anmieten?

Der beste Zeitpunkt für die Besichtungung

Der beste Zeitpunkt für Besichtigungen ist werktags. Achten Sie darauf, einen Termin bei Tageslicht zu wählen. Abends ist eine Besichtigung nicht sinnvoll, da man bei künstlichem Licht Mängel der Wohnung oft übersieht. Bedenken Sie bei Besichtigungen am Wochenende, dass werktags der Lärm in der näheren Umgebung der Wohnung meist viel stärker ist.

Kontrollieren Sie, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet, ob alles funktioniert, und nehmen Sie sich Zeit. Stellen Sie auch dem Makler Fragen über das Haus, Einkaufs- und Verkehrsstruktur in der Nähe, Nachbarn, aber auch, wie sich der Mietzins zusammensetzt, wer für die Erhaltung der Wohnung zuständig ist etc.

Der Besichtigungsschein

Der Makler verlangt bei der Wohnungsbesichtigung oft eine Unterschrift auf einem Besichtigungsschein. Mit einem Besichtigungsschein bestätigen Sie, dass Ihnen eine bestimmte Wohnung vom Makler zur Besichtigung angeboten wurde und dass Sie, falls es zu einem Abschluss kommt, dem Makler eine Vermittlungsprovision bezahlen werden.

Fragen des Maklers an Sie

Immer wieder stellen Makler im Auftrag des Vermieters dem Mietinteressenten Fragen, um so mehr von Ihnen und Ihrer Familie bzw. sonstigen Mitbewohnern zu erfahren, insbesondere auch ob Sie sich die Wohnung leisten können.

Inwieweit müssen Sie diese wahrheitsgemäß beantworten?

An sich sind nur Fragen, die für den Vermieter von wesentlichem Interesse für den Mietvertragsabschluss sein können, berechtigt, wie z. B. Fragen zur Person und etwaigen Mitbewohnern, also Fragen über Name, Alter, bisherige Anschrift. Die Frage nach Ihrem Arbeitsverhältnis und Beruf kann ebenso zulässig sein wie Fragen zum Nettoeinkommen, da der Vermieter sich ein Bild davon machen muss, ob Sie auch wirklich die Miete dauerhaft bezahlen können. Diese Fragen sind daher wahrheitsgemäß zu beantworten, da der Vermieter Ihnen seine Wohnung anvertraut und deshalb das Recht hat, zu erfahren, mit wem er zu tun hat.

Unzulässige Fragen

Fragen nach bestehenden oder geplanten Schwangerschaften, der sexuellen Neigung, Religion, Hautfarbe, Nationalität, persönlichen Vorlieben und Krankheiten sind unzulässig, da sie in die Privatsphäre des Mietinteressenten eingreifen. Solche Fragen müssen nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Nutzen Sie die Checkliste für die Wohnungsbesichtigung, damit Sie an alle Kriterien denken:

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